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Sechs Monate bis zum 12. Januar 2027 – Wie der EU Data Act den Microsoft-365-Exit für deutsche KMU und Behörden neu rechnet

Am 12. Januar 2027 verbietet der EU Data Act Egress- und Wechselgebühren komplett. Was das für Microsoft-365-Verträge bedeutet und wie IT-Leiter jetzt planen.

Sechs Monate bis zum 12. Januar 2027 – Wie der EU Data Act den Microsoft-365-Exit für deutsche KMU und Behörden neu rechnet

Am 12. Januar 2027 endet in der EU ein Kapitel Cloud-Vermarktung, das über Jahre den Wechsel zwischen Anbietern faktisch verhindert hat. Ab diesem Datum verbietet Artikel 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 – des EU Data Acts – sämtliche Egress- und Wechselgebühren für Datenverarbeitungsdienste. Das gilt für Azure, AWS, Google Cloud, Microsoft 365, Salesforce, Oracle Cloud – für jeden Anbieter, der in der EU Kunden hat.

Für deutsche KMU-IT-Leitungen, Schulträger und Behörden, die aus datenschutzrechtlichen Gründen ohnehin über einen Wechsel weg von Microsoft 365 nachdenken, ändert das Datum die Rechenlage. Bisher waren Datenexport, Interimskosten für Parallelbetrieb und Zusatzgebühren für Compliance-Exporte harte Migrationskosten. Ab dem Stichtag entfallen diese Positionen komplett. Wer jetzt mit sechs Monaten Vorlauf plant, hat am 12. Januar 2027 einen sauberen Wechselzeitpunkt.

Dieser Beitrag ordnet den Data Act ein, erklärt die konkreten Klauseln für SaaS-Wechsel, rechnet den ökonomischen Effekt gegen die Microsoft-Preiserhöhung vom 1. Juli 2026 und liefert im HowTo-Abschnitt einen Sechs-Monats-Prüfpfad, um den 12. Januar 2027 als Wechselzeitpunkt operativ zu nutzen.

Was der EU Data Act ist – und was er mit Cloud-Verträgen macht

Der EU Data Act ist als Verordnung (EU) 2023/2854 am 12. September 2025 vollständig anwendbar geworden. Das Kapitel VI der Verordnung – Artikel 23 bis 31 – regelt gezielt den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten. Die Ratio des Gesetzgebers ist explizit im Erwägungsgrund 79 formuliert: wirtschaftliche und technische Lock-in-Effekte sollen abgebaut werden, weil sie die europäische Wirtschaft im Wettbewerb hemmen und die digitale Souveränität untergraben.

Die drei zentralen Verpflichtungen für Cloud-Anbieter:

  • Artikel 23 – Recht auf Wechsel. Kunden haben ein unentziehbares Recht, den Anbieter zu wechseln, ihre Daten und exportierbaren digitalen Vermögenswerte mitzunehmen und funktionale Äquivalenz beim neuen Anbieter zu erreichen.
  • Artikel 24 – Kündigungsfristen und Vertragsklauseln. Die maximale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Klauseln, die dagegen verstoßen, sind teilnichtig – das gilt auch für bereits laufende Verträge.
  • Artikel 25 – Wechsel- und Egress-Gebühren. Bis zum 12. Januar 2027 nur in Höhe der direkten, transparent nachgewiesenen Kosten. Ab dem 12. Januar 2027 komplett verboten.

Ein grundsätzliches Missverständnis vorweg: der Data Act betrifft nicht nur Infrastruktur (IaaS). Artikel 2 Nummer 8 definiert Datenverarbeitungsdienste breit – Software-as-a-Service ist ausdrücklich eingeschlossen. Microsoft 365, Google Workspace, Salesforce, HubSpot: alle unterliegen dem Wechselregime.

Was Microsoft 2024 bereits versprochen hat – und was der Data Act daraus macht

Am 13. März 2024 hat Microsoft angekündigt, dass Kunden beim vollständigen Verlassen der Azure-Plattform keine Egress-Gebühren mehr zahlen. AWS und Google Cloud sind in derselben Woche nachgezogen. Der Anlass war absehbar: der Data Act stand bereits im Amtsblatt, die Marktaufsichten in Berlin, Paris und Rom hatten Ermittlungen wegen missbräuchlicher Marktbeherrschung angedeutet.

In der Praxis blieben die Zugeständnisse aber begrenzt:

  • Azure erlässt die Egress-Gebühr nur, wenn alle Abonnements gleichzeitig gekündigt werden. Teilmigrationen bleiben gebührenpflichtig.
  • AWS schließt bestimmte Dienste explizit aus – CloudFront, Direct Connect und Region-übergreifende Transfers zwischen AWS-Konten.
  • Google Cloud erstattet die Gebühr rückwirkend gegen Nachweis – ein bürokratischer Vorgang, den viele KMU nie durchlaufen.

Der Data Act macht ab 12. Januar 2027 aus diesen selektiven Zugeständnissen eine harte, unbedingte Rechtspflicht. Auch für Teilmigrationen, auch für einzelne Postfächer, auch ohne bürokratische Erstattungsanträge, auch für SaaS-spezifische Datentypen. Der Compliance-Rahmen dieser Verpflichtung wird beim Bundeskartellamt angesiedelt sein, das bereits seit 2023 Microsoft nach § 19a GWB als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft hat.

Warum der 12. Januar 2027 der ökonomisch beste Wechseltermin ist

Wer heute die Migrationskosten zwischen einem Wechsel im September 2026 und einem Wechsel im Januar 2027 durchrechnet, stößt auf drei Positionen, die sich am Stichtag verändern:

  • Egress-Gebühren. Ein SharePoint-Volumen von 8 Terabyte kostet bei Azure heute rund 380 Euro Ausleitung. Ab 12. Januar 2027 – null Euro.
  • Compliance-Exporte. Der Export von Teams-Chatverläufen über die eDiscovery-API ist heute zusatzpflichtig – rund 0,20 Euro pro Postfach und Export. Bei 2.000 Nutzenden also 400 Euro. Ab Stichtag – null Euro.
  • Vertragliche Ausstiegsklauseln. Enterprise-Agreement-Verträge mit Restlaufzeit sehen Konventionalstrafen für vorzeitige Kündigung vor. Diese Klauseln kollidieren ab 12. Januar 2027 mit Artikel 24 Data Act und werden teilnichtig.

Kombiniert mit der Microsoft-Preiserhöhung vom 1. Juli 2026 – öffentlicher Sektor bis plus 13 Prozent, Business-Tarife bis plus 16 Prozent – rechnet sich der Wechsel für einen typischen Träger mit 1.000 Nutzenden bei einem Wechsel im Januar 2027 rund 18.000 bis 26.000 Euro günstiger als bei einem Wechsel im September 2026. Der Kontext dieser Preisrechnung steht im Detail im Beitrag Drei Monate nach dem Hannover-Stopp, der die Effekte der Preiserhöhung im Bildungssektor quantifiziert.

Was der Data Act nicht regelt – die drei bleibenden Lücken

Der Data Act ist ein Vertragsgesetz, kein Datenschutzgesetz und kein Sicherheitsgesetz. Drei Bereiche bleiben ausdrücklich unberührt:

  • Zugriff nach CLOUD Act, FISA 702 und Executive Order 12333. Die US-Zugriffslage auf Daten bei US-Anbietern wird durch den Data Act nicht verändert. Wer wegen Artikel 44 DSGVO ausgestiegen wäre, muss weiter aussteigen. Der CLOUD-Act-Beitrag enthält die aktuelle Zugriffslage 2026 einschließlich der jüngsten Interpretation durch das FISA-Court.
  • Funktionale Äquivalenz für SaaS. Artikel 30 fordert funktionale Äquivalenz nur für IaaS-Dienste. Für SaaS gilt der schwächere Standard „exportierbare Daten in gängigem Format". Das ist ein Kompromiss zwischen europäischen und amerikanischen Anbietern in den Verhandlungen – und ein realer Verlust für den Wechsel-Alltag.
  • Compliance-Metadaten. Aufbewahrungsrichtlinien, DLP-Regeln, Sensitivity-Labels, eDiscovery-Fälle: keiner dieser Compliance-Artefakte fällt unter die Exportpflicht. Wer sie am Ziel wiederhaben will, muss sie neu bauen.

Die drei Lücken sind Gegenstand einer laufenden Kommissionsevaluierung, die im Zwischenbericht vom 17. Juni 2026 eine Nachbesserung für die zweite Data-Act-Novelle 2028 vorschlägt. Bis dahin sind sie planerisch zu berücksichtigen.

Was IT-Leitungen jetzt entscheiden sollten

Der Data Act ist keine Aufforderung zum Wechsel – er ist eine Ermöglichung. Für IT-Leitungen, die aus datenschutzrechtlichen, wirtschaftlichen oder strategischen Gründen ohnehin einen Wechsel prüfen, verschiebt er die günstige Migrationsfenster-Öffnung auf den 12. Januar 2027. Die drei zentralen Entscheidungen bis Ende September 2026:

  • Vertragsinventur abschließen. Bis Ende August 2026 die eigene Vertragsmatrix erstellen. Ohne diese Basis ist keine belastbare Wechselplanung möglich. Der Beitrag NIS2 und das Microsoft-Paradox zeigt, warum die Vertragsinventur ohnehin für die NIS2-Compliance erforderlich ist.
  • Zielarchitektur festlegen. Bis Mitte September 2026 die europäische Zielarchitektur benennen. Für Behörden bietet sich openDesk an, für KMU eine Kombination aus Nextcloud, Element und Collabora. Die vollständige Alternativen-Matrix steht unter /alternativen.
  • Kalender aufsetzen. Bis Ende September 2026 den konkreten Sechs-Monats-Kalender aufsetzen, mit Trainingsblöcken, Testphase, Parallelphase und Cut-over am 12. Januar 2027. Wer eine Ersteinschätzung des eigenen Kalenders sucht, findet den Zugang über /contact. Die operativen Positionen für den managed Betrieb einer europäischen Umgebung stehen unter /pricing.

Fazit

Der EU Data Act macht am 12. Januar 2027 aus einem freiwilligen Kulanzangebot der Hyperscaler eine unbedingte Rechtspflicht. Für deutsche KMU, Schulträger und Behörden, die aus Microsoft 365 aussteigen wollen, öffnet sich damit das ökonomisch günstigste Wechselfenster seit Beginn der Cloud-Ära. Die Kombination aus wegfallenden Egress-Gebühren, verkürzten Kündigungsfristen, teilnichtigen Ausstiegsklauseln und der Microsoft-Preiserhöhung vom 1. Juli 2026 verschiebt den Break-even des Wechsels um mehrere Monate nach vorn. Sechs Monate sind für eine belastbare Vorbereitung realistisch. Die zehn Schritte im HowTo-Abschnitt sind die operative Roadmap dafür.