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Delos Cloud im CADA-Raster – Warum die SAP-Microsoft-„Verwaltungscloud" die Souveränitätsstufe 3 strukturell nicht erreicht

Der neue CADA-Souveränitätsrahmen definiert vier Stufen. Warum Delos Cloud bei Level 1 hängen bleibt und was Behörden jetzt vertraglich absichern müssen.

Delos Cloud im CADA-Raster – Warum die SAP-Microsoft-„Verwaltungscloud" die Souveränitätsstufe 3 strukturell nicht erreicht

Am 3. Juni 2026 hat die Europäische Kommission mit COM(2026) 502 den Entwurf des Cloud and AI Development Act (CADA) vorgelegt. Kernstück ist Artikel 16 und der dort verankerte Union Assurance Framework mit vier Souveränitätsstufen. Das Raster gilt zunächst für Cloud-Beschaffungen der EU-Institutionen und Mitgliedstaaten in sensiblen Bereichen, aber die Wirkung reicht weit in die deutsche Kommunal- und Landesverwaltung hinein: das im April 2026 verabschiedete Vergabebeschleunigungsgesetz hat Souveränitätsbewertungen bereits vorlaufend im deutschen Vergaberecht verankert.

Für die 2023 gegründete Delos Cloud GmbH – die als „souveräne Verwaltungscloud" auf Microsoft-Azure-Basis vermarktet wird und im Juni 2026 die finalen Verträge mit Microsoft und Arvato Systems unterzeichnet hat – markiert das CADA-Raster den Moment, in dem die eigene Marketing-Position an einer neuen rechtlichen Skala gemessen wird. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Delos erreicht strukturell Level 1, mit Einschränkungen Level 2, aber nicht Level 3. Warum das so ist und was Behörden, Landkreise und Kommunen daraus für ihre Cloud-Beschaffung ab Herbst 2026 mitnehmen müssen, sortieren wir im Folgenden auseinander.

Der CADA-Souveränitätsrahmen – vier Stufen kurz erklärt

Artikel 16 CADA definiert vier Union Assurance Levels (UAL 1 bis 4). Sie sind keine Zertifizierungen, sondern Zielkataloge, gegen die Vergabestellen ihre Ausschreibungen ausrichten.

  • UAL 1 – Datenlokalität. Verarbeitung und Speicherung erfolgen in EU-Infrastruktur. Der Anbieter darf US-Konzern sein, sofern die Rechenzentren in der EU stehen.
  • UAL 2 – Transparenz und dokumentierte Unabhängigkeit. Zusätzlich zu UAL 1 muss die Software-Lieferkette offen liegen, Sub-Auftragnehmer sind benannt, technische Abhängigkeiten von Drittstaaten sind dokumentiert.
  • UAL 3 – Eigentum und Kontrolle in der EU. Zusätzlich muss die Betreibergesellschaft im EU-Eigentum stehen, Schlüsselpersonal EU-Staatsangehörigkeit besitzen, und extraterritoriale Zugriffsrechte ausländischer Staaten sind ausgeschlossen. Diese Stufe verlangt Freiheit vom CLOUD Act, FISA 702 und Executive Order 12333.
  • UAL 4 – Volle Fremdtechnologiefreiheit. Reserviert für Geheimschutz, Verteidigung, Nachrichtendienste. Die Kommission schätzt den Bedarf auf ein Prozent aller öffentlichen Verfahren.

UAL 3 ist die interessante Stufe. Sie ist strukturell für alle Verwaltungsverfahren gedacht, in denen besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO verarbeitet werden – Gesundheitsdaten in Sozialämtern, biometrische Daten in Ausweiswesen, Daten zur ethnischen Herkunft in Jugendhilfe, politische Meinungen in Wahl- und Bürgerbeteiligungsverfahren.

Was Delos Cloud technisch wirklich ist

Delos Cloud GmbH wurde 2023 als hundertprozentige SAP-Tochter gegründet, finanziert mit rund zwei Milliarden Euro. Die Plattform ist eine physische Instanz von Microsoft Azure, betrieben in Rechenzentren in Berlin und Frankfurt am Main. Der Betrieb liegt bei Arvato Systems (Bertelsmann-Tochter). Die Softwarelizenzen und Sicherheitsupdates liefert Microsoft. Auf der Plattform laufen Azure Foundational Services, Azure Mainstream Services und Microsoft 365. Zielkundenkreis: deutsche Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung.

Rechtlich ist Delos eine deutsche GmbH mit deutschem Personal und deutschem Sitz. Technisch-operativ ist die Plattform aber ohne Microsoft nicht dauerhaft betriebsfähig – für Updates, Patches, Feature-Weiterentwicklung, Kern-Know-how. Genau das ist der Punkt, an dem Level 3 der CADA-Definition scheitert.

Warum Delos Level 3 strukturell nicht erreicht

UAL 3 verlangt nicht nur EU-Eigentum, sondern Beherrschbarkeit der Software-Lieferkette. Ein Anbieter, der seine Codebasis, seine Sicherheitsupdates und sein Betriebs-Know-how strukturell von einem US-Konzern bezieht, kann die extraterritoriale Zugriffsfreiheit nicht garantieren – nicht aus rechtlichen Gründen (die deutsche Delos-Instanz mag von CLOUD-Act-Anfragen abgeschirmt sein), sondern aus operativen. Wer die Update-Kette kontrolliert, kontrolliert die Plattform.

Delos-Co-Geschäftsführer Georges Welz hat diesen Sachverhalt im Heise-Interview 2024 selbst benannt: bei einem hypothetischen Handelskonflikt mit den USA könnte die Plattform „einige Monate" unabhängig weiterlaufen. Die Open Source Business Alliance (OSBA) hat in einem offenen Brief an das Bundesinnenministerium ebendiese Abhängigkeit als Grund gegen einen Delos-First-Ansatz genannt. Das Landesministerium Baden-Württemberg hat 2024 in einer Antwort an den Landtag eingeräumt, dass die Delos-Plattform „digitale Souveränität nicht vollständig sicherstellen" könne.

Diese Aussagen waren 2024 noch politische Diskussion. Mit CADA werden sie ab 2027 zu einer Ausschlusskriterium bei Ausschreibungen ab UAL 3. Wer die Plattform heute mit langlaufenden Bindungen einkauft, riskiert eine erzwungene Migration binnen zwei Jahren nach CADA-Inkrafttreten.

Die „Souveränität mit Verfallsdatum" – warum das juristisch relevant wird

Bis Juni 2026 war die Formulierung „Souveränität mit Verfallsdatum" ein publizistischer Begriff. Mit dem CADA-Entwurf wird sie zum vergaberechtlichen Prüfstein. Eine Zielsouveränitätsstufe UAL 3, die nur so lange gilt, wie der US-Lieferant kooperativ bleibt, ist keine UAL 3. Wer solche Verträge unterzeichnet, produziert strukturelle Vergaberechtsrisiken – Rüge durch unterlegene Bieter, Aufhebungsanträge, im schlimmsten Fall Rückabwicklung.

Das gilt vorlaufend schon jetzt: der § 121 GWB in der durch das Vergabebeschleunigungsgesetz geänderten Fassung verlangt bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen die Berücksichtigung von Souveränitätsaspekten. Wer 2026 einen Zehnjahresvertrag mit Delos für ein Verfahren mit UAL-3-Bedarf schließt, muss diese Souveränität nachweisen. Der Nachweis fällt schwer.

Zum Kontext: die Zugriffslage nach dem CLOUD Act hat sich 2026 nicht entspannt, die Bundestagsentscheidung Operation Souveränität hat das politische Signal für Bundesbehörden gesendet, und die im Juni 2026 vorgestellte CADA-Struktur hat die vergaberechtliche Skala geliefert. Die drei Elemente ergeben zusammen einen konsistenten Handlungsdruck.

Was Behörden und kommunale IT jetzt vertraglich absichern müssen

Vier Klauseln gehören ab Juli 2026 in jede Cloud-Ausschreibung, deren Zielstufe UAL 3 ist.

  • Eigentums- und Kontrollnachweis der Betreibergesellschaft. Der Bieter legt eine testierte Übersicht der Gesellschafterstruktur und Stimmrechtsverteilung vor. Nachweispflicht während der gesamten Vertragslaufzeit.
  • Ausschluss extraterritorialer Zugriffe. Der Bieter erklärt vertraglich verbindlich, dass keine Herausgabepflicht nach CLOUD Act, FISA 702, Executive Order 12333 oder vergleichbaren Regelungen besteht. Verletzungen ziehen außerordentliche Kündigung und Schadensersatz nach sich.
  • Vollständige Sub-Auftragnehmer-Offenlegung mit Jurisdiktionsnennung. Änderungen sind vor Wirksamwerden anzeigepflichtig, mit Ablehnungsrecht des Auftraggebers.
  • Exit-Klausel mit Datenextrakt in offenem Format binnen 30 Tagen nach Vertragsende, ohne Zusatzkosten. Formate: OpenDocument für Dokumente, JSON/CSV für strukturierte Daten, iCal für Kalender, vCard für Kontakte.

Wer diese Klauseln in die eigene Vergabepraxis übernimmt, bewertet Delos automatisch neu. Für einfache Kollaboration und Bürgerkommunikation kann Delos weiterhin passen. Für Sozialämter, Jugendämter, Wahlorganisation, Meldewesen und alle Verfahren mit besonderen Datenkategorien nach Artikel 9 DSGVO ist ein anderer Weg zu wählen.

Souveräne Alternativen: was UAL 3 heute tatsächlich erreicht

Auf der Applikationsschicht: openDesk des Zentrums für Digitale Souveränität, Nextcloud Enterprise, Element Server für Messaging, OnlyOffice oder Collabora für Office-Bearbeitung. Auf der Infrastruktur-Schicht: IONOS Sovereign Cloud, plusserver, StackIT, OVHcloud SecNumCloud, Aruba, Open Telekom Cloud – je nach Konfiguration UAL 2 oder UAL 3. Auf der Hardware-Schicht relevant: Fujitsu-Server aus deutscher Fertigung, Nutanix ohne US-Rückkanal, Proxmox-basierte Eigenlösungen.

Eine tagesaktuelle Übersicht souveräner Alternativen halten wir unter /alternativen gepflegt. Wer den Umstieg konkret durchrechnen will, findet unter /pricing die Kostenstruktur einer managed Migration nach UAL 3, und über /contact direkte Ansprechbarkeit.

Fazit

Der 3. Juni 2026 hat mit dem CADA-Entwurf eine neue vergaberechtliche Skala eingezogen. Delos Cloud, als SAP-Microsoft-Konstrukt vermarktet, erreicht auf dieser Skala Level 1, mit Einschränkungen Level 2, aber nicht Level 3. Für Behörden, die heute langlaufende Verträge unterzeichnen, ist das ein struktureller Risikofaktor, kein Detail. Die vier Klauseln oben und der Zwölf-Tage-Pfad in der HowTo-Sektion liefern den operativen Rahmen, mit dem eine kommunale IT oder Landesbehörde ihre 2026er-Ausschreibungen CADA-tauglich aufstellt – ohne auf die formale CADA-Verabschiedung Ende 2027 zu warten.